Hygienekonzept - Trainingsveranstaltungen

 

Das geltende Abstandsgebot und die geltende Kontaktbeschränkung werden gewährleistet durch die folgenden Maßnahmen:

 

 

·         Grundsätzliches:
Alle Anwesenden ( Veranstalter & TeilnehmerIn) sind in die folgenden Anweisungen vor Beginn der Veranstaltung einzuweisen.
Des Weiteren sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Hygieneregeln zu informieren.

 

·         Gesundheitsschutz
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Symptomen einer Atemwegsinfektion müssen wir lt. Infektionsschutzgesetz den Zugang und die Teilnahme an unserem Training verwehren.

 

·         Abstandsregeln:
Bei den Trainingsbesprechungen (Im Trainingslager sowie auf dem Platz draußen)  ist ein Personen-Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Ist dies nicht ohne weiteres möglich, ist das Tragen einer FFP 2- oder medizinischen Maske Pflicht. Bitte bringen Sie dazu Ihre eigene Maske mit.

 

·         Desinfektion:
Im Trainingslager stehen allen Anwesenden Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
Auf der Toilette stehen Flächendesinfektionsmittel – und Tücher zur Verfügung. Bitte diese auch verwenden !
Es besteht die Möglichkeit, sich ausgiebig die Hände zu waschen.

 

·         Trainingslager
an den Biertischen dürfen maximal 6 Personen pro Tisch sitzen.
(3/3 gegenüber).
Beim Essen, am Grill, etc. sind die Abstandsregeln und das Maskengebot einzuhalten.

 

·         Trainingsplatz:
auf unserem ca 1,4 Hektar großen Trainingsplatz ist genügend Platz für die Einhaltung der Abstandsregeln.
Nach dem alle Teilnehmer des gebuchten Trainingstermins anwesend sind, wird der Zugang zum Gelände geschlossen (Schranke).